Die Gemeinde Salto erließ am 14. August 2025 eine Resolution, in der sie die Regierung anweist, die in Anhang 1 der Vereinbarung vom 25. Juni 2025 aufgeführten Beamten zu überprüfen, eine Akte anzulegen, alle Abteilungen zu benachrichtigen und das Verfahren für eine spätere Verwaltungsentscheidung weiterzuleiten. Der Text basiert auf dem unverbindlichen Bericht einer Sonderkommission, die durch eine frühere Resolution eingesetzt wurde und die Aufgabe hat, Personal, Ernennungen, Direktverträge und deren Rechtsgültigkeit zu bewerten.
Dem Dokument zufolge stellte die Kommission formale Unregelmäßigkeiten bei den Direkteinstellungsverfahren fest. Sie stellte fest, dass es keine Ermächtigungsvorschriften und keine Mindestformalitäten gab. Sie stellte außerdem fest, dass entscheidende Phasen dieser Verfahren innerhalb der zwölf Monate vor der Wahl durchgeführt wurden, was offensichtlich im Widerspruch zu Artikel 229 der Verfassung steht. In einer der Vereinbarungen seien Kategorien aufgeführt gewesen, die in der entsprechenden Entschließung nicht vorgesehen waren (siehe Anhänge II und III).
Die Resolution beschreibt auch die kritische wirtschaftliche und finanzielle Lage der Departementsregierung: Infrastruktur und Maschinenpark verfallen, Zahlungsrückstände bei Finanzinstituten und Lieferanten, Überziehungen, nicht erfasste Zahlungen und abgelaufene Gutscheine. Sie weist darauf hin, dass es kaum Kreditlinien des BROU (Brasilianisches Institut für Statistik und Volkszählung) gibt und dass die Ressourcen des Departements ohne staatliche Unterstützung nicht ausreichen würden, um Posten 0 (Gehälter) zu decken.
In rechtlicher Hinsicht hält der Bericht fest, dass angesichts der ursprünglichen Ungültigkeit bestimmter Maßnahmen ein Widerruf „die richtige Vorgehensweise“ sei. Nach Auffassung der Kommission ist der Bürgermeister gesetzlich befugt, Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Anstellung direkt ernannter Beamter zu widerrufen und gegebenenfalls deren Entlassung anzuordnen. Der Ressortbeschluss sieht diese Maßnahmen jedoch nicht unmittelbar vor: Er ordnet eine Anhörung innerhalb der gesetzlichen Frist an, um die Einwände entgegenzunehmen und nach Ablauf der Frist eine erneute Anhörung zur endgültigen Entscheidung anzuordnen.
Was es für die Menschen bedeutet
Die Liste der potenziell betroffenen Personen ist im Anhang zusammen mit ihren Aktenzeichen aufgeführt. Spätere Entscheidungen können sich auf Positionen innerhalb der Intendanz auswirken. Daher sieht der Text individuelle Benachrichtigungen und die Nutzung des Employee Self-Service vor, um Kommunikation und ordnungsgemäße Verfahren sicherzustellen.
Kernpunkte des Dokuments
- Datum und Umfang: Beschluss vom 14.08.2025; Maßnahmen zu Direkternennungen und Verträgen.
- Zitierte Rechtsgrundlage: Artikel 229 der Verfassung, Begrenzung der Vorwahlzeit.
- Verfahren: Anhörung, Akteneinreichung, Benachrichtigungen und möglicher Widerruf; Rückgabe zur endgültigen Entscheidung.
- Finanzieller Kontext: Die Kreditlinie von BROU liegt bei nahezu Null, Sektor 0 steht unter Druck und es kommt zu Zahlungsverzögerungen.
- Gremien und Bereiche: Verwaltungsmanagement-Intervention, Eintragung in das Beschlussbuch und Kommunikation mit Direktionen und Abteilungen.
Kontext und Verwaltungsumfang
Der Text betont, dass die Kommission ihre Maßnahmen im Rahmen ihres Mandats zur Einhaltung und Durchsetzung der Verfassung und der Gesetze ergreift. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Transparenz, verantwortungsvollem Ausgabenmanagement, Personalwesen und Haushaltskontrolle. Er erwähnt auch, dass es in der Abfolge der Resolutionen und Tarifverträge Elemente gebe, die „eher Regierungsakten als Tarifverträgen ähneln“, was die Überprüfung veranlasst habe.
Nächste Schritte geplant
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Informieren Sie die in Anlage 1 genannten Personen und benachrichtigen Sie sie rechtlich.
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Erstellen Sie eine Datei mit allen Maßnahmen und dem Bericht der Sonderkommission.
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Im Beschlussbuch festhalten und an Direktionen, Abteilungen und Bereiche kommunizieren.
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Treffen Sie nach Ablauf der Anhörungsfrist eine endgültige Entscheidung auf Grundlage der Verteidigung und des Verwaltungshintergrunds.