Eine erwachsene Patientin aus Salto erwirkte eine einstweilige Verfügung, die das Gesundheitsministerium (MSP) dazu verpflichtete, ihr innerhalb von 24 Stunden Rituximab zu verabreichen. Die Entscheidung wurde in Montevideo von Richter Dr. Hugo Fabián Rundie Mintegui erlassen und bleibt bis zum Abschluss des regulären Verfahrens in Kraft.
Laut der Verteidigung unter der Leitung von Dr. Gabriel Cartagena Sanguinetti und seinem Team leidet die Frau an einer komplexen Erkrankung mit neurologischen Folgen. Die Behandlung mit Rituximab soll den Krankheitsausbruch verlangsamen und ihre Lebensqualität erhalten. Vor der Klage war das Medikament aufgrund der hohen Kosten sowohl von der Gesundheitseinrichtung als auch vom MSP abgelehnt worden.
Der Sponsor reichte in Montevideo eine ordentliche Klage ein und ergriff eine Vorsichtsmaßnahme gemäß Artikel 317 der Allgemeinen Prozessordnung. Das Gericht befand die Voraussetzungen für erfüllt und ordnete die sofortige Lieferung des Medikaments gemäß Artikel 44 Absatz 2 der Verfassung an, der das Recht auf Gesundheit derjenigen schützt, die nicht über ausreichende Mittel verfügen.
Die Entscheidung war zugunsten der Beklagten voreingenommen. Der National Resources Fund (FNR) wurde zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen, da Rituximab für die Erkrankung des Klägers nicht im Therapeutic Drug Formulary (FTM) aufgeführt ist. Der Richter wies darauf hin, dass diese Verteidigung im endgültigen Urteil aufrechterhalten werden könne.
Nach Angaben der Verteidigung bearbeitete die medizinische Verwaltung nach Bekanntgabe des Zwischenurteils das Verfahren, und das Medikament kam innerhalb der festgelegten Frist an. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass das Medikament im Land erhältlich sei, obwohl es aufgrund seiner Kosten nicht rezeptfrei erhältlich sei.
Was das weitere Vorgehen angeht, hat das Gericht die Klage weitergeleitet: MSP und FNR haben 30 Tage Zeit, darauf zu reagieren. Die Anhörung findet in Montevideo statt und könnte aus gesundheitlichen Gründen des Patienten per Videokonferenz durchgeführt werden. Die behandelnden Ärzte werden als Zeugen aussagen und unterstützen laut Verteidigung die Verschreibung von Rituximab.
Der Rechtsvertreter fügte hinzu, dass es bereits ähnliche Fälle gegeben habe und die Vorsichtsmaßnahme ihrer Erfahrung nach die Kontinuität der Behandlung während des laufenden Prozesses gewährleiste. Der Sachverhalt werde im Urteil geklärt, sobald die in der Akte enthaltenen Dokumente und Zeugenaussagen ausgewertet seien.