MADRID, 21 (EUROPA PRESS)
Das Amtsblatt des Staates (BOE) hat diesen Donnerstag die Ausschreibung für die 12.366 Plätze im Fachausbildungsprogramm für Gesundheitswissenschaften (FSE) in den Bereichen Medizin, Pharmazie, Krankenpflege sowie Psychologie, Chemie, Biologie und Physik veröffentlicht.
Bis 2026 bietet das Gesundheitsministerium insgesamt 12.366 Plätze an, was einem Anstieg von 3,5 Prozent (423 Plätze) gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die meisten Plätze, nämlich 9.276, werden für den Medizinstudiengang (MIR) angeboten, gefolgt vom Pflegestudiengang (EIR) mit 2.279. Damit habe es seit 2018 einen Anstieg von 54 Prozent gegeben, betont das Ministerium, „um der Verpflichtung zur spezialisierten Ausbildung von Gesundheitsfachkräften nachzukommen“, fügt es hinzu.
Die Gesamtverteilung der Plätze ist wie folgt: Medizin (MIR): 9.276 Plätze, 8.998 öffentlich finanzierte Plätze und 280 privat finanzierte Plätze. Zusätzlich können in dieser Ausschreibung 928 Plätze für Menschen mit Behinderung besetzt werden. Pflege (EIR) verfügt über 2.279 Plätze, 2.199 öffentlich finanzierte Plätze und 80 privat finanzierte Plätze. Zusätzlich können 228 Plätze besetzt werden.
Es folgt die Pharmazie (FIR) mit 362 Stellen, 347 Stellen in öffentlicher Hand und 15 in privaten Einrichtungen. Zusätzlich können in dieser Ausschreibung 36 Stellen für Menschen mit Behinderung besetzt werden. Die Psychologie (PIR) verfügt über 280 Stellen, 259 Stellen in öffentlicher Hand und 21 in privaten Einrichtungen. Zusätzlich können in dieser Ausschreibung 28 Stellen für Menschen mit Behinderung besetzt werden.
Für Chemie (QIR) gibt es 29 Plätze, alle in öffentlich finanzierten Zentren. Drei Plätze können in diesem Semester durch das Programm für Menschen mit Behinderungen besetzt werden. Für Biologie (BIR) gibt es 83 Plätze, davon 80 in öffentlich finanzierten Zentren und drei in privaten Zentren. Darüber hinaus können in diesem Semester acht Plätze durch das Programm für Menschen mit Behinderungen besetzt werden.
Schließlich verfügt das Fach Physik (RFIR) über 57 Plätze: 55 öffentlich finanzierte Plätze und 2 privat finanzierte Plätze. Darüber hinaus können in diesem Semester 6 Plätze von Menschen mit Behinderungen besetzt werden.
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Für die Anmeldung müssen sich Interessierte zwischen dem 1. und 12. September 2025 (einschließlich) mit dem amtlichen Formular 790 bewerben. Die allgemeine Prüfungsgebühr beträgt 31,10 Euro, mit Ausnahme von Bewerbern für Pflegeberufe, für die eine Gebühr von 23,33 Euro anfällt.
Die Aufnahmeprüfung für die verschiedenen Qualifikationen findet am Samstag, den 24. Januar 2026 statt. Der Prüfungsbeginn ist für 14:00 Uhr (13:00 Uhr auf den Kanarischen Inseln) geplant, also zwei Stunden früher als bei den vorherigen Prüfungen.
Die Prüfung kann an folgenden Orten abgelegt werden: Cadiz, Granada, Malaga, Sevilla, Badajoz, Cáceres, Murcia, Albacete, Madrid, Alicante, Valencia, León, Salamanca, Valladolid, Logroño, Barcelona, Zaragoza, Pamplona, Bilbao, Santander, Oviedo, Santiago de Compostela, Palma de Mallorca, Las Palmas de Gran Canaria und Santa Cruz de Teneriffa.
Die Prüfung besteht aus einem objektiven Multiple-Choice-Test mit 200 Fragen plus 10 Reservefragen mit vier Antwortmöglichkeiten, von denen nur eine gültig ist. Die Gesamtdauer der Prüfung beträgt viereinhalb Stunden. Die Bewertung erfolgt nach einem System, bei dem für jede richtige Antwort drei Punkte vergeben und für jede falsche Antwort ein Punkt abgezogen wird. Für nicht beantwortete Antworten werden keine Punkte vergeben.
Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass die Auswahl der Plätze wie bei der vorherigen Ausschreibung elektronisch oder durch persönliches Erscheinen erfolgen wird. „Sobald die reguläre Ausschreibung für alle Bewerber, die die Mindestpunktzahl in jeder der Qualifikationen erreicht haben, abgeschlossen ist und sofern freie Plätze vorhanden sind, wird eine weitere außerordentliche Ausschreibung erfolgen“, erklärt das Ministerium.
Darüber hinaus wird als Neuerung dieser Ausschreibung erstmals ein zusätzliches Vergabeverfahren zur Besetzung von vakanten Stellen und Stellen aufgrund ausdrücklichen Rücktritts der Zuerkannten nach Veröffentlichung der endgültigen Vergabelisten eingerichtet.