Abgeordnete diskutieren Gesetze für Grenzunternehmen: Steuerbefreiungen, Mehrwertsteuersenkung und Wechselkurserleichterungen.
Der Finanzausschuss des Repräsentantenhauses berät über ein wichtiges Gesetz für Grenzgebiete: Steuervorteile, Mehrwertsteuersenkung und Arbeitgeberbeiträge, um die Auswirkungen des argentinischen Dollars und des brasilianischen Real auf uruguayische Unternehmen abzumildern.
Ziel der Maßnahme ist es, kleine Grenzhändler zu stärken, die von der Änderung betroffen sind.
Der Finanzausschuss der Abgeordnetenkammer traf sich am Mittwoch, um einen Gesetzentwurf zur Lösung eines seit Jahren ungelösten Problems zu verabschieden: den Auswirkungen der Wechselkursunterschiede in den Grenzgebieten zu Argentinien und Brasilien. Der von der Exekutive eingebrachte Gesetzentwurf stieß bei den Abgeordneten auf positive Resonanz und soll kleine und mittlere Unternehmen im Umkreis von 20 Kilometern um Grenzübergänge entlasten.
Die Präsidentin der Kommission, Julieta Sierra, betonte, dies sei „ein historisches Zeichen“ der Regierung von Yamandú Orsi. „Zum ersten Mal wird ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, das den täglichen Erfahrungen der Küsten- und Norddepartements Rechnung trägt“, erklärte sie.
Zu den wichtigsten Punkten des Projekts gehört die Einführung eines besonderen Zollsystems für bestimmte Produkte sowie eine Reihe von Steuervergünstigungen, die die formelle Beschäftigung fördern und die Steuerlast kleiner Unternehmen verringern sollen.
Einer der Höhepunkte ist die 75-prozentige Befreiung von den Arbeitgeberbeiträgen zur Altersvorsorge für neue Arbeitsplätze. Diese Maßnahme soll die formelle Einstellung in Bereichen fördern, in denen, wie Sierra selbst zugab, „die informelle Beschäftigung extrem hoch ist“.
Doch es geht nicht nur um Entlastungen für Unternehmen. Auch für Verbraucher gibt es Vorteile. So ist beispielsweise eine Senkung der Mehrwertsteuer auf viele Produkte des täglichen Bedarfs geplant. Laut Kommission können Einzelhändler dadurch ihre Preise senken und besser mit argentinischen und brasilianischen Produkten konkurrieren.
Natürlich hat die Regelung Grenzen. Sie gilt nicht für jeden Einkauf und jedes Produkt. Das System ist für alltägliche Einkäufe wie Lebensmittel, Hygieneprodukte oder Haushaltsgegenstände konzipiert. Es wurde ein Limit von 2.000 indexierten Einheiten pro Transaktion (ca. 13.000 Dollar) und ein monatliches Maximum von 10.000 IE pro Person (ca. 63.600 Dollar) festgelegt.
Darüber hinaus gilt der Vorteil nur für allgemeine Einzelhandelsgeschäfte im Umkreis von 20 Kilometern eines Grenzübergangs. Um den Rabatt zu erhalten, müssen Einkäufe mit einer Debitkarte oder über elektronische Zahlungsmittel wie Bank-Apps oder Inkassonetzwerke getätigt werden. Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.
Letztlich zielt dieses Gesetz auf eine konkrete Realität ab: Unternehmen in Artigas, Rivera, Salto, Paysandú und Río Branco – unter anderem – haben aufgrund von Preisunterschieden schon lange den Kürzeren gezogen. Mit diesem Gesetzentwurf versucht der Staat, die Wettbewerbsbedingungen etwas anzugleichen.
Obwohl der Text noch das Plenum passieren und allgemein angenommen werden muss, sind die Erwartungen in den Grenzbehörden hoch. Viele sehen in diesem Gesetz eine erste – wenn auch verspätete – Reaktion auf einen seit Jahren ungleichen Wettbewerb.