Es wird hervorgehoben, dass mehr Unternehmen von geringeren Anforderungen hinsichtlich Unternehmensinformationen, Bilanzen, Jahresabschlüssen oder Abschlussprüfungen profitieren können.
MADRID, 19 (EUROPA PRESS)
Die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) hat in der Reform zur Reduzierung der Rechnungslegungspflichten für KMU keine Risiken für den Wettbewerb festgestellt, schlägt jedoch eine bessere Begründung der gewählten Schwellenwerte vor und schlägt Maßnahmen zur Vermeidung möglicher negativer Auswirkungen vor.
Die CNMC hat den Bericht zum vorläufigen Gesetzesentwurf zur Änderung der Größenkriterien für Unternehmen oder Unternehmensgruppen für Zwecke der Unternehmensberichterstattung genehmigt.
Die Reform, die europäische Vorschriften umsetzt, ermöglicht es einer größeren Zahl von Unternehmen (KMU), ihre Rechnungslegungspflichten zu reduzieren. Unter anderem können mehr Unternehmen verkürzte Bilanzen und Eigenkapitalveränderungsrechnungen erstellen, sind von der Abschlussprüfung befreit oder gelten im Sinne des Abschlussprüfungsgesetzes als KMU.
Die CNMC hat jedoch die Einführung von Modulationsmaßnahmen positiv bewertet, die es Betreibern unterschiedlicher Größe, wie etwa KMU, ermöglichen sollen, auf dem Markt zu konkurrieren.
Obwohl die CNMC keine unnötigen oder unverhältnismäßigen Wettbewerbsbeschränkungen sieht, schlägt sie vor, die Verwendung eines Instruments zur automatischen Aktualisierung der Schwellenwerte in Erwägung zu ziehen, wenn in der gesamten EU bestimmte Umstände (z. B. hohe Inflation) eintreten.
Darüber hinaus empfiehlt der Bericht, die Begründung für die in Spanien gewählten Schwellenwerte im Rahmen der europäischen Vorschriften zu stärken. Darüber hinaus regt er an, mögliche negative Auswirkungen der Vorschriften (z. B. dass Betreiber Drittinvestoren eine weniger zuverlässige finanzielle Solvenz bieten) durch ergänzende Maßnahmen zu minimieren.
Schließlich wird vorgeschlagen, die neuen Schwellenwerte mit anderen europäischen Instrumenten zu koordinieren, die ebenfalls auf Kriterien der Unternehmensgröße zurückgreifen, beispielsweise im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen.