Deutschland – Deutschland verpflichtet sich, die während der Kolonialzeit begangenen Verbrechen ohne finanzielle Entschädigung aufzuarbeiten.

von 16. August 2025

Berlin ist sich darüber im Klaren, dass das Verbrechen des Völkermords zu Beginn des 20. Jahrhunderts nicht definiert wurde und keine rückwirkende Kraft hat.

BERLIN, 16. (DPA/EP)

Die deutsche Regierung hat angekündigt, sich mit den während ihrer Kolonialgeschichte in Ländern wie Namibia und Tansania begangenen Verbrechen auseinandersetzen zu wollen. Sie hat jedoch bereits erklärt, dass sie eine finanzielle Entschädigung der Betroffenen nicht in Betracht zieht, da diese Verbrechen ihrer Ansicht nach damals nicht durch das Völkerrecht gedeckt waren.

Um ein Beispiel aus Namibia zu nennen: Deutsche Truppen töteten zwischen 1904 und 1908 bei einem Aufstand gegen die Kolonialbehörden rund 65.000 Herero und 10.000 Nama, und Tausende wurden während des ersten Völkermords des 20. Jahrhunderts in Konzentrationslagern interniert.

1,1 Milliarden Euro für Landreformen sowie Beschäftigungs- und Bildungsprojekte über die nächsten 30 Jahre. Bislang wurde jedoch kein Geld ausgezahlt, da die Gespräche über die Umsetzung dieser Programme noch nicht abgeschlossen sind.

Nun hat die Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen zugesagt, „das unter deutscher Kolonialherrschaft begangene Unrecht aufzuarbeiten“. Eine finanzielle Entschädigung komme allerdings nicht in Frage, da, so die Regierung, „der Begriff der Wiedergutmachung im Völkerrecht aus der Verletzung einer internationalen Verpflichtung erwächst“, die zum Zeitpunkt der Begehung des Unrechts nicht bestanden habe.

Mit anderen Worten: Zum Zeitpunkt der Verbrechen existierte der Begriff Völkermord noch nicht. Er wurde 1948 durch eine Konvention der UN-Generalversammlung als Straftatbestand eingeführt. Da die deutsche Regierung davon ausgeht, dass der Begriff keine rückwirkende Wirkung hat, besteht kein Grund, diese Länder zu entschädigen.

Die Grünen-Abgeordnete Claudia Roth, die den Antrag gemeinsam mit ihren Parteikolleginnen Awet Tesfaiesus und Jamila Schäfer einreichte, kritisierte die Haltung der Bundesregierung. „Die Erinnerung an das von Deutschland begangene Unrecht ist Voraussetzung für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit vom Kolonialismus betroffenen Ländern“, erklärte sie. „Und dazu braucht es Empathie, nicht eine formale juristische Ablehnung.“

Auch in einem Kommentar gegenüber dem Tagesspiegel verurteilte Tesfaiesus die Haltung Berlins: „Wir können uns nicht hinter formal-juristischen Argumenten verstecken, gerade in einer Republik, deren Verfassung die unantastbare Würde des Menschen in den Mittelpunkt ihrer Staatlichkeit stellt“, erklärte er.

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